World Organisation for Modelshipbuilding and Modelshipsport
Weltorganisation für Schiffsmodellbau und Schiffsmodellsport
Fédération Mondiale de Modélisme Naval et de Modélisme Sportif

REGELN/RULES

9.97 F 5 E Ein Meter Klasse

E-Klassenregeln021.pdf (137 kB)
E_Messbrief_2002.pdf (150 kB)
Hallo Seglerkollegen !

Bei der WM am Pichlingsee wurde ich von den Vertretern der Teilnehmernationen zum
Segelreferenten gewählt.
Bei der NAVIGA-Generalversammlung im November wurde ich vom Präsidium und den anwesenden Mitgliedsnationen in meiner Funktion bestätigt.
Meine erste Aktion bestand darin, die Wünsche der F5 E Segler in die Tat umzusetzen.

Ab 1.1.2004 treten die neuen Regeln für die Klasse F5 E in Kraft
1; 9.97.3 RUMPF

e. Kiellänge gemessen vom tiefsten Punkt des Hauptspantes bis zum tiefsten Punkt des 
Kiels ( inkl. Ballast ) max. 38 cm.

2; 9.97.6 GEWICHT

a. Das Gesamtgewicht des segelfertigen Bootes ist frei.

Die Regeländerungen sind im Druck und werden nach Fertigstellung den Interessenten auf verlangen zugesandt. Ich hoffe mit diesen Änderungen die IOM Segler der ISAF zur Teilname an unseren Regatten zu gewinnen.

Euer Sektionsleiter
Karl Schmidt

9.97.1 GRUNDLEGENDE MERKMALE
. Die F 5 E 1 Meterboot Klasse ist eine Einheitsklasse lt. Punkt 9.94.3, deren Rumpflänge 1 Meter nicht überschreiten darf.
Oberste Instanz dieser Klasse ist die NAVIGA (in Übereinstimmung mit Regel 9.94.1)
9.97.2 ZULASSUNG ALTER YACHTEN
. Alle vor Inkrafttreten dieser Regel gebauten Yachten werden, solange sie einen gültigen Meßbrief vorweisen können, auch weiterhin in dieser Klasse starten dürfen.
9.97.3 RUMPF
a. Länge-über-alles einschließlich Fender max. 100 cm
b. Keine Mehrrumpfkonstruktionen
c. Ein Bugfender muß vorhanden sein. Er ist aus gummiartigem Material herzustellen und muß mindestens 1 cm stark sein, gemessen in der Längsrichtung des Rumpfes
d. Verboten sind alle Arten von Trimmflossen, veränderlicher Ballast und während der Wettfahrt bewegliche Kiele. Es darf während einer Regatta weder der Kiel noch der Ballast in irgend einer Art verändert bzw. verschoben werden.
e. Kiellänge gemessen vom tiefsten Punkt des Hauptspantes bis zum tiefsten Punkt des Kiels max. 36 cm (Wie in der Vermessungsskizze dargestellt), wobei der Hauptspant keine konkaven Kurven beim Übergang zum Kiel aufweisen darf.
f. Material: Jedes Material, ausgenommen Kohle und Aramidfaser. Die Innenseite des Rumpfes darf nicht lackiert oder eingefärbt sein, um das Material kontrollieren zu können.
9.97.4 RIGG
a. Max. Masthöhe über Decksniveau 170 cm (höchster Punkt aller Beschlagsteile mit Ausnahme des Standers)
b. Max. Durchmesser von Mast und Bäumen 2,0 cm
c. Es ist nur ein feststehender Mast erlaubt. (Kein Drehmast oder sonstige Konstruktionen)
d. Die Fock muß als Pendelfock gefahren werden.
e. Material für Mast und Spieren: Jedes Material erlaubt.
9.97.5 SEGEL
a. Maximale Segelflächen lt. Vermessungsdiagramm
b. Es muß eine Fock und ein Grossegel vorhanden sein. Beide Segel müssen entsprechend der Vermessungsskizze auf einem Grunddreieck basieren.
c. Die Breitenzugabe für die Liekrundung wird beim Grossegel in den Viertelpunkten entsprechend der Skizze vermessen. Die so ermittelten Punkte sind untereinander und mit dem hinteren Punkt des Kopfes und mit dem Schothorn mit Geraden zu verbinden. Die in der Skizze dargestellten Liekrundungszugaben in den Viertelpunkten sind Maximalwerte, die unterschritten werden können. Die Verbindung zwischen den Punkten soll aber immer eine Gerade bleiben.
d. Am Achterliek der Fock und am Fußliek von Fock und Groß gibt es keine Liekrundungszugaben. Diese Segelkanten sind als Gerade zu schneiden.
e. Die oberste Kante des Kopfbretts darf bei Fock und Grossegel maximal 2 cm breit sein (siehe Vermessungsskizze)
f. Im Großsegel sind 3 Segellatten erlaubt. Diese sind in den Viertelpunkten der Segelvermessung so anzubringen, daß ihre Längsachse genau den Viertelpunkt markieren. Die Länge der Segellatten darf höchstens 10 cm sein, die Breite max. 1 cm. Drüber hinaus sind keine weiteren Segelversteifungen erlaubt.
9.97.6 GEWICHT
a. Das Gesamtgewicht des segelfertigen Bootes (in aufgetakeltem Zustand mit jedem Rigg und komplett eingebauter Steueranlage) mit abgenommenem Kiel darf 1,5 kg nicht unterschreiten.
b. Das Gewicht des Ballastes ist freigestellt.
9.97.7 FERNLENKFUNKTIONEN
a. Es dürfen nicht mehr als 2 Fernlenkfunktionen verwendet werden. Die eine darf nur zur Steuerung des Ruders, die andere nur zur gleichzeitigen Bedienung von Fock und Großschot verwendet werden.
b. Selbststeuerungseinrichtungen und Ausrüstung für eine automatische Steuerung oder Trimmung sind verboten.
9.97.8 KLASSENKENNZEICHEN
 a. Das Klassenkennzeichen ist der Buchstabe E (Blockschrift) Diese Kennzeichnung ist mit dem Nationalitätskennzeichen und der Segelnummer entsprechend der Regel 25 (Klassenkennzeichen....) in jedem Grossegel jedes Segelsatzes anzubringen.
b. Die weiteren Kennzeichen müssen mit Regel 9.96.1 übereinstimmen.
 9.97.9 VERMESSUNGSDIAGRAMM
.
Rig 1
Rig 2
Rig 3
max. 1600 max. 1180 max. 880
B
350 - 360  340 - 350 310 - 320
C
1610 - 1620 1200 - 1210 910 - 920
D
305 - 315 295 - 305 265 - 275
E
235 - 245 225 - 235 205 - 215
F
135 - 145 130 - 140 115 - 125
H  
1660 - 1700 1240 - 1280 940 - 980
I
min. 220 min. 160 min. 120
K
1320 - 1330 980 - 990 730 - 740
L
375 - 380 340 - 350 290 - 300
M  
1245 - 1255 900 - 910 655 - 665
N  
185 - 195 165 - 175 140 - 150
P
400 - 430  285 - 315 205 - 235
Q  
820 - 850 590 - 620 425 - 455

E-messbrief (E_Messbrief_2002.pdf, 150 kB)