Ergänzung zum Regelwerk M, Klasse S 14 |
Motor:
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Baugröße 700 Kollektormotor ( Großserienmotoren z.B. Johnson,Mabuchi) ungeöffnet, Eisenringe müssen zur Kontrolle abnehmbar sein. Die Motoren dürfen
nicht getimt werden. Änderungen an den Motoren, z.b. Vergrößern der Luftschlitze, Bohren / Fräsen von Löchern, Veränderung des Kohledruckes, Einbau von Kugellagern ,Einbau von Schachtkohlen, Anbringung von Kühlrohren direkt am Gehäuse und weitere, jegliche andere Änderungen, sind nicht erlaubt. Die Motoren können vom Startstellenleiter jederzeit kontrolliert werden. |
Schrauben:
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Es dürfen keine Metallpropeller verwendet werden, sondern nur Kunststoffpropeller aus Großserien bis 45mm Durchmesser. Propeller bis zu einer Größe von 45 mm Durchmesser dürfen im Durchmesser modifiziert (verkleinert) werden. Es darf aber kein Propeller, der vom Hersteller größer als 45mm geliefert wurde, auf 45mm verkleinert (heruntergearbeitet) werden. Die Größenangaben auf dem Propeller des Herstellers müssen jederzeit lesbar sein. (z.B. Graupner K-Serie mit Drive Dog) bzw. es muss gewährleistet sein, dass der Hersteller keine größeren Propeller in dieser Bauform anbietet( Beispiel: Graupner K-Serie mit Gewinde). |
| Diese neue Regelung tritt ab sofort in Kraft. |
| Moers, den 08.05.2007 TK M |