World Organisation for Modelshipbuilding and Modelshipsport
Weltorganisation für Schiffsmodellbau und Schiffsmodellsport
Fédération Mondiale de Modélisme Naval et de Modélisme Sportif

DOKUMENTE/DOCUMENTS

DISZIPLINARRECHT (zur Ergänzung der AWR)

Das Disziplinarrecht ist bei allen offiziellen Veranstaltungen der Naviga gültig, das sind Internationale Wettbewerbe, Kontinental- und Weltmeisterschaften (-wettbewerbe) anzuwenden und gilt während deren Dauer am Wettbewerbsgelände.
Unter das Disziplinarrecht fallen beweisbare mündliche Beleidigungen, Provokationen durch Handlungen eines Teilnehmers und alle tätlichen Angriffe gegen Personen sowie grobes unsportliches Verhalten.

Bei mündlichen Beleidigungen / Angriffen kann im Falle einer einvernehmlichen Einigung der Betroffenen von einer Bestrafung abgesehen werden.

Im Falle tätlicher Angriffe ist in jedem Falle die Jury hinzuzuziehen. Stellt sie fest, dass die Beschuldigung zu Recht besteht, ist der Teilnehmer sofort zu disqualifizieren und vom Wettbewerbsgelände zu verweisen. Außerdem ist die Jury verpflichtet, dem Präsidium der Naviga Meldung zwecks eventueller weiter Maßnahmen zu erstatten.

Diese Regelung legt die Rechte der verschiedenen Funktionäre im Falle disziplinärer Verstöße bei offiziellen Veranstaltungen der NAVIGA fest.

Startstellenleiter:

Der Startstellenleiter kann eine Disqualifikation eines Teilnehmers (oder einer Mannschaft bei Mannschaftswettbewerben) für einen Lauf aussprechen. Berufung ist möglich bei der Jury.

Jury (definiert in den AWR)

Die Jury kann Disqualifikationen für einen Lauf, für die jeweilige Klasse oder auch für den gesamten Wettbewerb aussprechen. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich. Im Falle grober Verfehlungen ist darüber hinaus eine Meldung an das Präsidium der Naviga zu erstatten zwecks weiterer Maßnahmen.

Präsidium der Naviga:

Das Präsidium der Naviga muss im Falle einer Meldung den Fall verhandeln. Es hat dann noch die Möglichkeit, weiter disziplinäre Maßnahmen zu setzen. Diese können bis zu einer dauernder Sperre für alle offiziellen Veranstaltungen der Naviga gehen.

Gegen Entscheidungen des Präsidiums kann Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden. Das Schiedsgericht behandelt den Einspruch entweder schriftlich oder in speziellen Fällen durch Zusammenkunft zum Beispiel im Zuge einer Generalversammlung der Naviga.

Gegen die Beschlüsse des Schiedsgerichtes ist dann kein Einspruch mehr möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Verständigung der Betroffenen über die endgültigen Entscheidungen erfolgt dann schriftlich.

Gültig mit 1.4.2003 (Beschluss des Präsidiums vom 22.3.03)