FSR-V 2023 updated Rulebook

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Comments 2

  • Hallo Walter, hallo Daniel,

    zunächst möchte ich euch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen.

    Unser kleiner Verein besteht bereits 30 Jahre, ist Mitglied im deutschen Dachverband Nauticus e.V. und alle aktiven Mitglieder fahren seit langer Zeit FSR-Modelle. Wir freuen uns sehr, dass die NAVIGA nach einigen Jahren Pause in 2023 wieder eine europäische Rennserie für FSR-V plant und dafür auch das Regelwerk FSR V-H-O aktualisiert hat. An diesen Wettbewerben möchten wir gern teilnehmen.

    Ein Detail der neuen FSR-Regeln hat mich jedoch irritiert. Konkret geht es um den Text zum Kraftstoff für Glühzündermotoren (Pkt. 3.3.2 (1), Seite 9), der keinerlei Festlegung zum Nitromethananteil enthält. Dies verwundert mich sehr, da in der gesamten EU seit dem 2. Februar 2022 die Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt, die jedem EU-Bürger, der keine staatliche Ausnahmegenehmigung hat, den Erwerb und Besitz von Chemikalien mit einem Nitromethangehalt von mehr als 16 % w/w (also Gewichts-%) verbietet. Im Regelwerk der Sektion M, Ausgabe 2022, wurde deshalb auf Seite 8 der Nitrogehalt für Modelle mit Glühzündermotoren auf maximal 16% w/w begrenzt. Bis zur Veröffentlichung der neuen FSR-Regeln war ich der Ansicht, dass diese Festlegung auch für die FSR-Klassen V-H-O 3,5 /7,5/15 gilt. Nun darf jedoch, wie bereits seit Jahren bei der iMBRA, Kraftstoff mit beliebig hohem Nitrogehalt verwendet werden.

    Da in Deutschland eine staatliche Ausnahmegenehmigung für den Erwerb und Besitz von Explosivstoffen in der Regel nur bei beruflicher Notwendigkeit erteilt wird, entsteht durch die fehlende Beschränkung des Nitrogehaltes für die allermeisten FSR-Fahrer ein klarer Wettbewerbsnachteil. Eine private Beschaffung von Nitromethan aus anderen Ländern könnte zwar evtl. gelingen, wäre dann aber ein Gesetzesverstoß und damit illegal und strafbar. Nicht jeder möchte dieses Risiko eingehen, auch ich nicht. Chancengleichheit für alle Teilnehmer wäre mit der jetzigen Regel nur gegeben, wenn die Veranstalter von Wettbewerben für alle Teilnehmer einheitlichen Kraftstoff bereitstellen würden. Dieser könnte dann auch einen höheren Nitrogehalt haben, z.B. 25 Vol. %, da zwar Erwerb und Besitz eines solchen Kraftstoffs verboten sind, nicht aber die Anwendung am Wettbewerbsort. Diese Variante wird derzeit beispielsweise von Automodell-Weltverband IFMAR praktiziert. Kann dies nicht so erfolgen, wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, die Beschränkung des Nitrogehaltes auf 16% w/w auch für FSR anzuwenden. Diesen Weg ist z.B. auch der europäische Automodellverband EFRA für alle Verbrennerklassen gegangen.

    Ich möchte euch nun herzlich bitten, die Problematik noch einmal zu überdenken und eine endgültige Entscheidung zu treffen, ob es für die NAVIGA-Rennserie FSR-V 2023 eine Nitrobegrenzung gibt oder nicht. Für die Vorbereitung auf die Wettbewerbe wäre eine zeitnahe Information sehr hilfreich. Dafür schon im Voraus herzlichen Dank.

    Herzliche Grüße

    Peter Papsdorf
    SMC Riesa e.V.

    PS: Eine kurze Bemerkung zu diesem Thema hätte ich noch: In der Ausschreibung des slowakischen Landesverbandes für die WM 2023 der Sektion M wurde der Nitromethangehalt auf 16 Vol. % begrenzt. Gewiss ist dies ein Versehen, denn diese Festlegung entspricht weder dem M-Regelwerk 2022 noch der EU-Verordnung 2019/1148. 16 % w/w Nitromethan ergeben, unabhängig von den verwendeten Ölsorten, einen Volumenanteil von unter 12%.

  • Hello Peter,
    I corrected the error in the Rulebook. Thank you for bringing that error to our attention.

    Geens Walter
    Naviga President

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